Diplom-Ingenieur (Assessor) Grosostraße 17 |
Was kostet ein Gutachten?
Allgemein
Bewertungssachverständige unterlagen bis zum 17. August 2009 der
'Honorarordnung für Architekten und Ingenieure' (HOAI), sofern sie nicht
für Ämter und Behörden tätig wurden, für die besondere Regelungen gelten. Die
Vergütung ihrer Leistungen war in Teil IV der HOAI 'Gutachten und
Wertermittlungen' geregelt.
Individuelle Vereinbarungen
Die neue Regelungsfreiheit schließt nicht aus, weiterhin Honorare nach der bisherigen Gebührenordnung der HOAI zu vereinbaren. Damit bleibt das Honorar von dem ermittelten Wert der Immobilie abhängig. |
Beliebt sind im Vorfeld vereinbarte Festhonorare, mit denen die Kosten für die
Wertermittlung von vorneherein klar festgelegt sind.
Es besteht auch die Möglichkeit, die Höhe des Honorars nach dem tatsächlich
erforderlichen Zeitaufwand auszurichten. Nach dem vorab grob geschätzten
Zeitaufwand werden die endgültigen Kosten für die Wertermittlung nach
Fertigstellung des Gutachtens festgestellt.
Nebenkosten
Zu allen Honoraren kommen noch die Neben- kosten (Porto-, Telefon-, Foto- und
Fahrtkosten, Vorlagekosten für Kopien von Ämtern und Behörden (Grundbuchauszüge,
Katasterkarten etc.) sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer. Zusatzleistungen
(z. B. Aufmaß, Flächenberechnung, Unterlagenbeschaffung, besondere
Nachforschungen etc.) werden als Zeithonorar abgerechnet.
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Gerne beraten wir Sie auch in der Honorarfrage, um eine für Ihren individuellen
Wertermittlungsauftrag angemessene Vergütung vereinbaren zu können. Rufen Sie
uns an oder stellen Sie eine Anfrage per Email mit Hilfe des beigefügten
Formulars.
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